Als Feuerbestattung versteht man das Beisetzen von Verstorbenen in einer Urne. Der Beisetzung geht hierbei die Einäscherung voraus. Diese wird auch als Kremation oder Kremierung bezeichnet. Bei der Verbrennung wird der Leichnam mit einem Sarg im Krematorium verbrannt.
Die Kremierung erfolgt im Kieler Krematorium. Nach erfolgter Kremierung können wir dann die Urnenbeisetzung anmelden. Urnen kann man auf vielfältige Weise beisetzen: auf einem Friedhof, Ruhepark (Friedwald) oder der See übergeben. Bei Beisetzungen auf einem Friedhof können die Angehörigen wählen, ob sie ein Reihengrab oder ein ganz individuell gestaltetes Wahlgrab nehmen. In beiden Fällen wird die vertragliche Nutzung mit dem Friedhofseigentümer vereinbart. Während ein Reihengrab in der Regel 20 Jahre genutzt wird, kann die Pachtzeit für ein Wahlgrab zeitlich ganz differenziert und auch wesentlich länger vereinbart werden. Friedhofssatzungen geben hier genauere Auskunft. Grabsteine, von Steinmetzen oft sehr kunstvoll gestaltet, und Blumenschmuck in jahreszeitlicher Schönheit gelten der Erinnerung und dem ehrenden Gedenken. Das Grab ist ein Ort der stillen Zwiesprache.
Weitere Bestattungsarten: