Übernahme der Bestattungskosten

vom Amt für soziale Dienste

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Bestattungskosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses sofern sie nicht selbst Erben sind einfordern können.

Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Voraussetzungen:

  • Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
  • die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
  • es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.

Der Antrag kann vor oder auch noch zeitnah nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen. Anträge zur Beantragung der Bestattungskostenübernahme erhalten Sie von uns, bitte kontaktieren Sie uns.

 

Kontakt: Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Stephan-Heinzel-Straße  2, 24116 Kiel
(Wilhelmplatz)
Landeshauptstadt Kiel Bestattungskostenübernahme

Ihr direkter Kontakt:
Bestattungskosten Buchstabe A-L
Raum: 201a
0431 901-3338
soziale.dienste@kiel.de

Bestattungskosten Buchstabe M-R
Raum: 201
0431 901-3287
soziale.dienste@kiel.de

Bestattungskosten Buchstabe S-Z
Raum: 204
0431 901-3709
soziale.dienste@kiel.de