Das Markenzeichen für Bestatter

Zeichen von Qualifikation und Qualität
Markenzeichen neu Thode Seite aktuell

Das Fachzeichen ist als Warenzeichen und Dienstleistungsmarke eingetragen. Das mit dem Verbandsfachzeichen beliehene Bestattungsunternehmen wird damit als besonders leistungsfähig und vertrauenswürdig ausgewiesen. Das Institut unterwirft sich den strengen Lizenzbedingungen, deren Einhaltung laufend überwacht wird. In Anerkennung ihrer Verantwortung gegenüber Auftraggebern und Öffentlichkeit und in der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft zu ihren Bestatterverband legen die Inhaber des Markenzeichens ihrer Berufsausübung folgende Verpflichtung zugrunde:

  • Die Würde der Verstorbenen zu achten und Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren.
  • Angehörige sensibel und rücksichtsvoll zu begleiten.
  • Die übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt und im Interesse der Auftraggeber zu erfüllen.
  • Absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu wahren.
  • Sich ehrlich und redlich zu verhalten, weder falsche noch irreführende Angaben zu machen und jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren.
  • Allen, die eine Bestattung zu Lebzeiten regeln möchten, hierzu die Möglichkeit bieten und im Bewusstsein dieser Verantwortung die eingegangenen Verpflichtungen im Sinne der Vorsorgenden zu erfüllen.
  • Die Öffentlichkeit über Bestattungsdienstleistungen und Bestattungskosten transparent und eindeutig zu informieren.
  • Sich und seine Mitarbeiter weiterzubilden und damit die Qualifikation zu verbessern

Qualität

ZDH-ZERT-ZERTIFIZIERT

ZDH-ZERT-ZERTIFIZIERT

Das Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter verbindet die starke Gemeinschaft von rund 1.000 Bestattungsunternehmen, die hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen erfüllen. Die Anforderungen werden nicht nur versprochen, vielmehr auch durch die Festlegung auf die europaweit einheitliche Norm DIN EN 15017 verbindlich zugesagt. Die Einhaltung der Standards wiederum wird durch unabhängige Prüfer und regelmäßige interne Kontrollen verbürgt und gewährleistet. Liegen die Voraussetzungen zur Führung des Markenzeichens nicht mehr vor, entzieht der Bundesverband Deutscher Bestatter die Lizenz.