Treuhandvertrag

Finanzierung durch einen Treuhandvertrag
Treuhandvertrag

Sind die voraussichtlichen Kosten für die Bestattung ermittelt, kann konkret geplant werden, wie die Bestattung finanziert werden kann. Um die Finanzierung abzusichern ist häufig der Abschluss eines Treuhandvertrages ratsam.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch eine Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG Flyer

Wie es funktioniert:

  1. Nachdem Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen haben schließen Sie entsprechend dem von uns erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit.
  2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital als Treuhandvermögen angelegt.

Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

  1. Im Todesfall wird das Treuevermögen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
  2. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.