Vorsorgeregelungen im Krankheitsfall

Wie Sie schon heute für morgen sorgen

Wie oft kommen wir in eine Situation, wo wir denken: Wer hätte meine Angelegenheiten erledigt? Selten haben wir für den Fall, dass wir plötzlich durch Krankheit oder Unfall ins Krankenhaus kommen, vorgesorgt. Nehmen Sie sich die Zeit, die Notfallmappe vollständig auszufüllen und den Aufbewahrungsort mit Ihren Angehörigen oder beauftragten zu besprechen. Denken Sie daran, die Angaben der Notfallmappe regelmäßig zu überprüfen.

Eine Auswahl wichtiger Dokumente, die Sie für den Krankheitsfall bereithalten sollten:

Was passiert ohne Patientenverfügung? Sofern von Ihnen weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestimmt das zuständige Vormundschaftsgericht im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit für Sie einen Betreuer, der für Sie Ihre Angelegenheiten wahrnimmt. Auf die Auswahl dieses Betreuers haben Sie selbst oder Ihre Angehörigen keinen Einfluss. Aufgrund des fehlenden Einflusses empfehlen wir Ihnen, Vorsorge zu treffen.