Rezertifizierung des Markenzeichens für Bestatter

Erfolgreiche Rezertifizierung des Markenzeichens für Bestatter nach ISO 9001:2015
Rezertifizierung Bestattungsinstitut Zertifikat Qualitätssiegel TÜV Rheinland ISO 9001 2015

Unsere Rezertifizierung wurde erfolgreich durchgeführt und wir dürfen das Markenzeichens für Bestatter nach ISO 9001:2015 weiterführen. 

Die Zertifizierung erstreckt sich über die Durchführung von Versorgung, Transport und Beisetzung von Verstorbenen, Beratung und Betreuung von Angehörigen im Sterbefall sowie die Durchführung von Beratungen zur Bestattungsvorsorge.

Zertifikat TÜV Rheinland

Zertifikat TÜV Rheinland

Mit dem Markenzeichen für Bestatter hat der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. ein Zeichen für Qualität und Kompetenz besonders qualifizierter Bestattungsunternehmen ins Leben gerufen. Die von den Betrieben zu erfüllenden Kriterien sind seit der Einführung des Markenzeichens im Jahr 1952 stetig gestiegen. Neben einer abgeschlossenen Fachausbildung, dem Nachweis besonderer persönlicher Zuverlässigkeit und einem fachgerecht ausgestatteten Betrieb ist als zusätzliches Qualitätserfordernis seit 2009 ein funktionierendes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2015 nachzuweisen. Die DIN EN ISO 9001:2015 ist der weltweit bekannteste Standard für Managementsysteme und Qualitätskontrolle.

Die weitgehenden Anforderungen an die Führung des Markenzeichens haben für Angehörige eines Trauerfalls hilfreiche und positive Auswirkungen: Als echtes Qualitätssiegel und objektive Entscheidungshilfe für eine qualitativ hochwertige Dienstleistung bei Bestattungen können sich Menschen darauf verlassen, dass die versprochene Qualität durch den Bestatter auch nachgewiesen wird. Sie erfüllen die strengen Vorgaben und sind in besonderer Weise befähigt, eine Bestattungsdienstleistung auf höchstem Niveau zu erbringen. Damit dieser Qualitätsanspruch sichergestellt wird, muss alle drei Jahre eine besonders eingehende Prüfung des unabhängigen Prüfers – die Rezertifizierung – durchgeführt werden.

Die Aufrechterhaltung der Qualitätserfordernisse wird im Gültigkeitszeitraum durch jährliche Stichproben überwacht. Der Dreiklang aus prozessorientiertem Qualitätsmanagement, der Verpflichtung zur Einhaltung der DIN EN 15017 – Bestattungsdienstleistungen – und die Erfüllung der Vorgaben der Markenzeichensatzung stehen für hohe Qualität und stellen eine fachgerecht ausgeführte Bestattungsdienstleistung sicher.