Sternenkinder

Sternenkinder
Sternenkinder, Schmetterlingskinder, Engelskinder, Fehlgeburt

Sternenkinder

Sternenkinder werden sie poetisch genannt, die stillgeboren Menschlein, die laut Gesetz zum Teil noch nicht als Person angesehen werden. Für ihre Eltern jedoch verkörpern sie Hoffnungen, Träume und ein ganzes Leben, das vorbei ist, noch bevor es begonnen hat. Für uns Bestatter ist die Beratung und Betreuung dieser Eltern eine der schwersten Belastungsproben, die unser Beruf mit sich bringt.

Einschlagtücher für Sternenkinder

Die wunderschönen Einschlagtücher die auf unserem Bild zum Thema Sternenkinder zu sehen sind, wurden von Svenja Thode genäht. Herzlichen Dank dafür Svenja sind tollgeworden.

Still, seid leise

Still, seid leise, 
es waren Engel auf der Reise.
Sie wollten ganz kurz bei euch sein,
warum sie gingen, weiß Gott allein.
Sie kamen von Gott,
dort sind sie wieder,
wollten nicht auf unsere Erde nieder.
Ein Hauch nur bleibt von ihnen zurück,
in euren Herzen ein großes Stück.
Sie werden jetzt immer bei euch sein,
vergesst nie, sie waren noch so klein.
Geht nun ein Wind, an mildem Tag,
so denkt, es war ihr Flügelschlag.
Und wenn ihr fragt, wo mögen sie sein ?
Ein Engel ist niemals allein.
Sie können jetzt alle Farben sehen
und barfuß durch die Wolken gehen.
Vielleicht lassen sie sich hin
und wieder bei den Engelskindern nieder.
Und wenn ihr sie auch sehr vermisst
und weint, weil sie nicht bei euch sind,
so denkt, im Himmel, wo es sie nun gibt,
erzählen sie stolz:
Wir werden geliebt !

Bezeichnung
Als Sternenkinder, Schmetterlingskinder, Engelskinder betitelt man Kinder, die tot geboren wurden. Beträgt ihr Gewicht bei der Geburt weniger als 500g, besteht keine standesamtliche Beurkundungspflicht. Auf Wunsch können die Eltern ihr Kind beim Standesamt anzeigen und ihm auch einen Namen geben. Bei einem Geburtsgewicht von mehr als 500g besteht eine standesamtliche Beurkundungspflicht. Die Bestattung muss dann durch die Eltern vorgenommen werden.

Fehlgeburt: Bescheinigung
An wen kann ich mich wenden?
Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

Welche Unterlagen brauche ich?
Nachweis, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat, zum Beispiel:
Mutterpass,
Bescheinigung des Krankenhauses über die Fehlgeburt;
ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt;
Nachweis der Identität: Personalausweis oder Pass der anzeigenden Person.

Bestattung, Beerdigung
Für viele Eltern ist die Beerdigung ihres Sternenkindes ein wichtiger Schritt des Abschiednehmens. Neben der offiziellen Anerkennung, dass ihr Kind existiert hat, haben sie so auch einen Ort, an dem sie ihres Sternenkindes im Stillen gedenken und Trost finden können.
Sprechen Sie uns an.

Informationsseiten:
http://www.vesh.de/
http://www.minisarg.de/