Seit 2003 gibt es zusätzlich zu den Fortbildungslehrgängen den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft und seit 2009 den Bestattermeister nach der BestMstV.
Die Meisterprüfung ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft und soll für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung eine weitere Qualifikationsperspektive bieten.
Mit der Handwerksnovelle 2003 wurde das Bestattungsgewerbe als handwerksähnliches Gewerbe in der Anlage B zur Handwerksordnung ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung keine zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Gewerbes ist. Eine freiwillige Meisterprüfung ist aber auch in handwerksähnlichen Gewerben möglich und wird von vielen als Gütesiegel betrachtet.